Gründen und führen eines Vereins
Unsere Tanzschule ist eine GmbH / Einzelfirma. Wieso ist ein Verein von Vorteil? Ob als Tanzschule oder als TanzKultur Organisation: es ist ratsam, nicht als Einzelperson oder Einzelfirma aufzutreten, sondern als juristische Person. Dies vereinfacht in vielen Fällen vertragliche Vereinbarungen, wie z.B. bei Mietverträgen. Besonders wichtig ist aber, dass als juristische Person nicht mit dem Privatvermögen gehaftet wird, sondern lediglich mit dem Vermögen der Organisation.
Eine juristische Person ist z.B. ein Verein, eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder eine AG (Aktiengesellschaft). Im kulturellen und künstlerischen Kontext empfiehlt sich die Gründung eines Vereins, da dies immer öfter Voraussetzung ist für allfällige Eingaben bei Stiftungen oder Förderern.
Was braucht es, damit ich einen Verein gründen kann? Sind die Gründungsmitglieder klar, braucht es für eine Vereinsgründung lediglich die Vereinsstatuten und ein Gründungsprotokoll.
- Statuten: Mit den Statuten gibt sich der Verein eine Grundordnung. Sie beschreibt den Zweck und legt die Organe des Vereins fest. Mitglieder finden eine Vorlage im Memberbereich. Die gelb markierten Passagen sind individuelle Angaben, wie Namen etc., oder bieten Varianten.
- Gründungsmitglieder: Die Anzahl ist im Gesetz nicht vorgeschrieben. In der Praxis sollten es jedoch mehrere, vorzugsweise drei Personen, sein.
- Gründungsprotokoll: Mitglieder finden eine Vorlage im Memberbereich.
Wie gründe ich einen Verein? Die Gründung erfolgt durch die Gründungsversammlung, an welcher die Vorstandsmitglieder, welche sich für die Ämter zur Verfügung gestellt haben, gewählt werden. An der Gründungsversammlung sind zudem die Statuten zu genehmigen. Ein Gründungsprotokoll ist zu erstellen.
Wie viele Vorstandsmitglieder sind für die Gründung eines Vereins notwendig? In der Schweiz gibt es keine gesetzlich zwingend vorgeschriebene Anzahl von Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. In der Praxis bestehen Vorstände häufig aus mindestens drei Personen.
Schreibt das Gesetz die Anzahl der Vorstandsmitglieder vor? Nein, das Gesetz legt die Anzahl der Vorstandsmitglieder nicht fest. In der Praxis haben sich aber mindestens drei Personen bewährt. So kann bei Abstimmungen eine Person im Zweifelsfall den Stichentscheid geben.
Welche Aufgaben haben Vorstandsmitglieder? Der Vorstand hat die Aufgabe, den Verein zu führen, die Aktivitäten festzulegen und dafür zu sorgen, dass diese umgesetzt werden. Generell werden folgende Aufgaben verteilt:
- Präsidentin / Präsident : (Gesamtleitung und Gesicht nach Aussen)
- Aktuarin / Aktuar Administration)
- Kassierer / Kassiererin (Finanzen)
Vorstandsmitglieder zu finden ist schwierig. Können wir deren Aufgaben vereinfachen? Da eine Ämterkumulation möglich ist, kann z.B. die Präsidentin / der Präsident auch die Aufgaben eines Kassiers übernehmen. Ausserdem kann Vorstandsarbeit delegiert und eine Geschäftsstelle eingesetzt werden, z.B. für die Ausarbeitung eines Jahresprogramms und deren Durchführung.
Ist der Vereinszweck zwingend und wie allgemein kann er gehalten sein? Ja, der Zweckartikel muss in den Statuten stehen. Dieser umschreibt den Zweck des Vereins, das Anliegen und den Grund, weshalb der Verein gegründet wurde und was sein Ziel ist. Der Zweckartikel sollte so offen und so genau sein, dass sich der Verein weiterentwickeln kann und es für Interessierte klar ist, worum es geht. In den Musterstatuten haben wir einige mögliche Zweckbeschreibungen zur Inspiration aufgelistet. Was euer Verein tatsächlich bezweckt müsst ihr natürlich selber definieren.
Soll in den Statuten stehen, dass der Verein nicht gewinnstrebig ist? Im Zusammenhang mit der Befreiung von der MwSt. auf den Mitgliederbeiträgen ist dies sehr empfehlenswert. Wenn der Antrag zur Steuerbefreiung angestrebt wird, ist die Angabe in den Statuten zwingend, dass der Verein nicht gewinnorientiert ist. Zudem hilft dies bei allfälligen Stiftungs- oder Fördereingaben.
Ist das Vereinsjahr zwingend und immer das Kalenderjahr? Nein. Die Mitgliederversammlung bestimmt das Vereinsjahr. Dieses kann beispielsweise auch vom 1. Juli bis zum 30. Juni festgelegt werden, wenn es für die Vereinstätigkeiten sinnvoll ist. Als Geschäftsjahr kann das Kalenderjahr oder das Vereinsjahr gelten. Zu beachten ist, dass steuerliche Abgaben, Sozialleistungen etc. im Kalenderjahr verrechnet werden.
Braucht es eine Revisionsstelle? Nein. Gemäss Art 69b ZGB ist eine unabhängige Revisionsstelle erst ab einer Bilanzsumme von 10 Millionen zwingendund wenn ein Verein im Handelsregister eingetragen ist.
Wann soll eine Mitgliederversammlung stattfinden? Die Mitgliederversammlung (MV) muss mindestens einmal jährlich stattfinden, in der Regel innerhalb der ersten vier Monate des Vereinsjahres.
Wer legt die Mitgliederbeiträge fest? Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung die Mitgliederbeiträge vor. Die Mitgliederversammlung legt diese fest.
Warum sollen die Mitgliederbeiträge in den Statuten erwähnt sein? Sehen die Statuten Mitgliederbeiträge vor, dann sind die Mitglieder verpflichtet, diese zu bezahlen. Ohne Erwähnung in den Statuten dürfen keine Mitgliederbeiträge erhoben werden. Die Erwähnung der Mitgliederbeiträge in den Statuten ist zudem wichtig, wenn der Verein von der MwSt. auf die Mitgliederbeiträge befreit sein will.
Wenn die Mitglieder eine ausserordentliche Mitgliederversammlung verlangen – muss der Grund dafür für das Präsidium plausibel sein? Nein.
Wie regeln wir die Unterschriftsberechtigungen? Unterschriftsberechtigungen werden in den Statuten nur generell geregelt: Einzelunterschriften oder Kollektivunterschriften (Unterschrift zu zweit), allenfalls welche Geschäfte nur von der Vereinsversammlung entschieden werden können. Die rechtsverbindliche Unterschriftenregelung, also wer aus dem Vorstand die Bank- und oder Postgeschäfte etc. mit einer Einzelunterschrift tätigen kann und wer mit Kollektivunterschrift berechtigt ist, wird im Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung festgehalten. Bei mehreren Unterschriftsberechtigten ist es sinnvoll, ein Unterschriftenreglement zu erstellen, also festzulegen, wer welche Berechtigungen genau hat. Dieses wird vom Vorstand erarbeitet und von der Vereinsversammlung in Kraft gesetzt.
Was braucht es bei einer Auflösung oder Fusion des Vereins? Es empfiehlt sich, eine mögliche Fusion in den Statuten zu klären. Mit wem, welcher Art von Organisation soll fusioniert werden können? Für eine allfällige Auflösung des Vereins muss in den Statuten festgelegt werden, wie Kapital und Gewinn verwendet werden sollen, zum Beispiel ob es einer anderen juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet werden soll.
Unser Verein ist gemeinnützig bzw. nicht auf Gewinn ausgerichtet. Wie gehen wir vor, damit die Gemeinnützigkeit anerkannt und der Verein steuerbefreit wird? Gemeinnützigkeit ist kein geschützter Begriff. Wer und was gemeinnützig ist und somit von der Steuer befreit wird, entscheidet die Steuerverwaltung des jeweiligen Kantons, wo der Vereinssitz ist. Die Gemeinnützigkeit hängt insbesondere davon ab, ob die Tätigkeit nicht gewinnorientiert ist, also das Geld verdienen nicht im Zentrum steht, sondern der soziale, kulturelle oder auch ökologische Nutzen. Je nach Kanton muss eine Organisation zwischen einem und drei Jahren ihre Tätigkeiten durchführen, bevor eine Gemeinnützigkeit bei der Steuerverwaltung beantragt werden kann. Es muss nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt sind, z.B.:
- Von der Steuerpflicht befreit werden können nur juristische Personen
- Die Tätigkeit der juristischen Person muss ausschliesslich auf die öffentliche Aufgabe oder auf das Wohl Dritter ausgerichtet sein.
- Die Mittel müssen unwiderruflich, also für immer an die Zwecksetzungen der Organisation gebunden sein.
- Die juristische Person übt die steuerbefreite Tätigkeit tatsächlich aus. Die blosse statuarische Proklamation einer steuerbefreiten Tätigkeit reicht nicht.
Wo finde ich weitere Informationen und Hilfen zu Vereinsthemen? Wir empfehlen folgende Webseiten zum Thema Verein:
https://www.vitaminb.ch/vereinsglossar/gruendung https://www.vertragshilfe.ch/verein-gruenden-schweiz https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/auswahl-rechtsform/verein.html Vereinsgründung - Wie man einen gemeinnützigen Verein gründet – spendenbuch.ch
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