Frequently Asked Questions
(FAQ) & Tipps

Frequently Asked Questions
(FAQ) & Tipps

Fragen zur Gründung einer Tanzschule, einer Vereinsgründung, zur Mehrwertsteuer, Lohnabrechnung, zu Sozial- und anderen Versicherungen oder auf der Suche nach einem Tipp, welcher uns den Büroalltag leichter macht? Hier finden Sie viele Antworten und Tipps.

Gründung einer Tanzschule (Businessplan, HR-Eintrag, Rechtsform, Budget)

Weshalb ist ein Businessplan vor Firmengründung sinnvoll?

Ein Businessplan zeigt auf, wie eine Geschäftsidee umgesetzt wird, welche Ressourcen dazu benötigt und welche Ergebnisse wann erwartet werden. Er ist ein unerlässliches Planungsinstrument auch bei der Aufnahme eines allfälligen Kredites. Wichtig ist, dass der Businessplan kurz und präzise formuliert ist. Er erwähnt positive wie auch negative Aspekte und unterscheidet strikt zwischen belegbaren Tatsachen und Plänen, die auf Annahmen basieren.
Mehr lesen auf dem KMU-Portal des SECO

Welche Vorteile bringt ein Eintrag im Handelsregister?

Das Handelsregister macht die rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen öffentlich und damit auch transparent.
Zudem sind Firmennamen wie folgt geschützt:

  • Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften mit Personennamen auf den Ort des Geschäftssitzes
  • Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) auf die ganze Schweiz

Mehr lesen auf dem KMU-Portal des SECO

Haftung bei verschiedenen Firmenrechtsformen

  • Einzelfirma: der Inhaber haftet mit dem Privatvermögen.
  • Kollektivgesellschaft: die Gesellschafter haften mit ihrem privaten Vermögen solidarisch
  • GmbH und AG: Haftung mit Gesellschafts- bzw. mit dem Aktienkapital

Mehr lesen auf dem KMU-Portal des SECO 

Warum soll ich ein Budget erstellen?

Ein Budget bietet einen detaillierten Überblick über Einnahmen sowie Ausgaben und ist somit eine wertvolle Entscheidungsgrundlage. Ein sorgfältig erstelltes Budet macht sichtbar, ob geplante unternehmerische Aktivitäten und Investitionen möglich sind - ein erster Schritt, um Schulden zu vermeiden.

Gründen und Führen eines Vereins

Unsere Tanzschule ist eine GmbH / Einzelfirma. Wieso ist ein Verein von Vorteil?

Ob als Tanzschule oder als TanzKultur Organisation: es ist ratsam, nicht als Einzelperson oder Einzelfirma aufzutreten, sondern als juristische Person. Dies vereinfacht in vielen Fällen vertragliche Vereinbarungen, wie z.B. bei Mietverträgen. Besonders wichtig ist aber, dass als juristische Person nicht mit dem persönlichen Privatvermögen gehaftet wird, sondern lediglich mit dem Vermögen der Organisation.

Eine juristische Person ist z.B. ein Verein, eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder eine AG (Aktiengesellschaft). Im kulturellen und künstlerischen Kontext empfiehlt sich die Gründung eines Vereins, da dies immer öfter Voraussetzung ist für allfällige Eingaben bei Stiftungen oder Förderern.

Was braucht es, damit ich einen Verein gründen kann?

Sind die Gründungsmitglieder klar, braucht es für eine Vereinsgründung lediglich die Vereinsstatuten und ein Gründungsprotokoll.

  • Statuten: Mit den Statuten gibt sich der Verein eine Grundordnung. Sie beschreibt den Zweck und legt die Organe des Vereins fest. Mitglieder finden eine Vorlage im Memberbereich (Link). Die gelb markierten Passagen sind individuelle Angaben, wie Namen etc., oder bieten Varianten.
  • Gründungsmitglieder: Die Anzahl ist im Gesetz nicht vorgeschrieben. In der Praxis sollten es jedoch mehrere, vorzugsweise drei Personen, sein.
  • Gründungsprotokoll: Mitglieder finden eine Vorlage im Memberbereich (Link)


Wie gründe ich einen Verein?

Die Gründung erfolgt durch die Gründungsversammlung, an welcher die Vorstandsmitglieder, welche sich für die Ämter zur Verfügung gestellt haben, gewählt werden. An der Gründungsversammlung sind zudem die Statuten zu genehmigen. Ein Gründungsprotokoll ist zu erstellen.

Wie viele Vorstandsmitglieder sind für die Gründung eines Vereins notwendig?

In der Schweiz gibt es keine gesetzlich zwingend vorgeschriebene Anzahl von Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. In der Praxis bestehen Vorstände häufig aus mindestens drei Personen.

Schreibt das Gesetz die Anzahl der Vorstandsmitglieder vor?

Nein, das Gesetz legt die Anzahl der Vorstandsmitglieder nicht fest. In der Praxis haben sich aber mindestens drei Personen bewährt. So kann bei Abstimmungen eine Person im Zweifelsfall den Stichentscheid geben. 

Welche Aufgaben haben Vorstandsmitglieder?

Der Vorstand hat die Aufgabe, den Verein zu führen, die Aktivitäten festzulegen und dafür zu sorgen, dass diese umgesetzt werden. Generell werden folgende Aufgaben verteilt:

  • Präsidentin / Präsident : (Gesamtleitung und Gesicht nach Aussen)
  • Aktuarin / Aktuar Administration)
  • Kassierer / Kassiererin (Finanzen)


Vorstandsmitglieder zu finden ist schwierig. Können wir deren Aufgaben vereinfachen?

Da eine Ämterkumulation möglich ist, kann z.B. die Präsidentin / der Präsident auch die Aufgaben eines Kassiers übernehmen.
Ausserdem kann Vorstandsarbeit delegiert und eine Geschäftsstelle eingesetzt werden, z.B. für die Ausarbeitung eines Jahresprogramms und deren Durchführung.

Ist der Vereinszweck zwingend und wie allgemein kann er gehalten sein?

Ja, der Zweckartikel muss in den Statuten stehen. Dieser umschreibt den Zweck des Vereins, das Anliegen und den Grund, weshalb der Verein gegründet wurde und was sein Ziel ist. Der Zweckartikel sollte so offen und so genau sein, dass sich der Verein weiterentwickeln kann und es für Interessierte klar ist, worum es geht.
In den Musterstatuten haben wir einige mögliche Zweckbeschreibungen zur Inspiration aufgelistet. Was euer Verein tatsächlich bezweckt müsst ihr natürlich selber definieren.

Soll in den Statuten stehen, dass der Verein nicht gewinnstrebig ist?

Im Zusammenhang mit der Befreiung von der MwSt. auf den Mitgliederbeiträgen ist dies sehr empfehlenswert. Wenn der Antrag zur Steuerbefreiung angestrebt wird, ist die Angabe in den Statuten zwingend, dass der Verein nicht gewinnorientiert ist. Zudem hilft dies bei allfälligen Stiftungs- oder Fördereingaben.

Ist das Vereinsjahr zwingend und immer das Kalenderjahr?

Nein. Die Mitgliederversammlung bestimmt das Vereinsjahr. Dieses kann beispielsweise auch vom 1. Juli bis zum 30. Juni festgelegt werden, wenn es für die Vereinstätigkeiten sinnvoll ist.
Als Geschäftsjahr kann das Kalenderjahr oder das Vereinsjahr gelten. Zu beachten ist, dass steuerliche Abgaben, Sozialleistungen etc. im Kalenderjahr verrechnet werden.

Braucht es eine Revisionsstelle?

Nein. Gemäss Art 69b ZGB ist eine unabhängige Revisionsstelle erst ab einer Bilanzsumme von 10 Millionen zwingendund wenn ein Verein im Handelsregister eingetragen ist.

Wann soll eine Mitgliederversammlung stattfinden?

Die Mitgliederversammlung (MV) muss mindestens einmal jährlich stattfinden, in der Regel innerhalb der ersten vier Monate des Vereinsjahres.

Wer legt die Mitgliederbeiträge fest?

Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung die Mitgliederbeiträge vor. Die Mitgliederversammlung legt diese fest.

Warum sollen die Mitgliederbeiträge in den Statuten erwähnt sein?

Sehen die Statuten Mitgliederbeiträge vor, dann sind die Mitglieder verpflichtet, diese zu bezahlen. Ohne Erwähnung in den Statuten dürfen keine Mitgliederbeiträge erhoben werden.
Die Erwähnung der Mitgliederbeiträge in den Statuten ist zudem wichtig, wenn der Verein von der MwSt. auf die Mitgliederbeiträge befreit sein will.

Wenn die Mitglieder eine ausserordentliche Mitgliederversammlung verlangen – muss der Grund dafür für das Präsidium plausibel sein?

Nein.

Wie regeln wir die Unterschriftsberechtigungen?

Unterschriftsberechtigungen werden in den Statuten nur generell geregelt: Einzelunterschriften oder Kollektivunterschriften (Unterschrift zu zweit), allenfalls welche Geschäfte nur von der Vereinsversammlung entschieden werden können.
Die rechtsverbindliche Unterschriftenregelung, also wer aus dem Vorstand die Bank- und oder Postgeschäfte etc. mit einer Einzelunterschrift tätigen kann und wer mit Kollektivunterschrift berechtigt ist, wird im Beschlussprotokoll der Mitgliederversammlung festgehalten.
Bei mehreren Unterschriftsberechtigten ist es sinnvoll, ein Unterschriftenreglement zu erstellen, also festzulegen, wer welche Berechtigungen genau hat. Dieses wird vom Vorstand erarbeitet und von der Vereinsversammlung in Kraft gesetzt.
 
Was braucht es bei einer Auflösung oder Fusion des Vereins?

Es empfiehlt sich, eine mögliche Fusion in den Statuten zu klären. Mit wem, welcher Art von Organisation soll fusioniert werden können?
Für eine allfällige Auflösung des Vereins muss in den Statuten festgelegt werden, wie Kapital und Gewinn verwendet werden sollen, zum Beispiel ob es einer anderen juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet werden soll.

Unser Verein ist gemeinnützig bzw. nicht auf Gewinn ausgerichtet. Wie gehen wir vor, damit die Gemeinnützigkeit anerkannt und der Verein steuerbefreit wird?

Gemeinnützigkeit ist kein geschützter Begriff. Wer und was gemeinnützig ist und somit von der Steuer befreit wird, entscheidet die Steuerverwaltung des jeweiligen Kantons, wo der Vereinssitz ist. Die Gemeinnützigkeit hängt insbesondere davon ab, ob die Tätigkeit nicht gewinnorientiert ist, also das Geld verdienen nicht im Zentrum steht, sondern der soziale, kulturelle oder auch ökologische Nutzen.
Je nach Kanton muss eine Organisation zwischen einem und drei Jahren ihre Tätigkeiten durchführen, bevor eine Gemeinnützigkeit bei der Steuerverwaltung beantragt werden kann. Es muss nachgewiesen werden, dass die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt sind, z.B.:

  • Von der Steuerpflicht befreit werden können nur juristische Personen
  • Die Tätigkeit der juristischen Person muss ausschliesslich auf die öffentliche Aufgabe oder auf das Wohl Dritter ausgerichtet sein.
  • Die Mittel müssen unwiderruflich, also für immer an die Zwecksetzungen der Organisation gebunden sein.
  • Die juristische Person übt die steuerbefreite Tätigkeit tatsächlich aus. Die blosse statuarische Proklamation einer steuerbefreiten Tätigkeit reicht nicht.


Wo finde ich weitere Informationen und Hilfen zu Vereinsthemen?

Wir empfehlen folgende Webseiten zum Thema Verein:

https://www.vitaminb.ch/vereinsglossar/gruendung
https://www.vertragshilfe.ch/verein-gruenden-schweiz
https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/auswahl-rechtsform/verein.html
Vereinsgründung - Wie man einen gemeinnützigen Verein gründet – spendenbuch.ch

Mietvertrag für Geschäftsräume

Unterscheidet sich ein Mietvertrag für Gewerberäume von einem Mietvertrag für Wohnungen?

Der Geschäftsmietvertrag unterliegt wie auch der Mietvertrag für Wohnraum grundsätzlich den allgemeinen Bestimmungen des Mietrechts (Art. 253 ff. OR), unterscheidet sich jedoch deutlich von den Mietverträgen für Wohnräume. Ein Mietvertrag für Geschäftsräume wird für Räumlichkeiten abgeschlossen, welche gewerblich bzw. für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden - z.B. Büro, Restaurant, Tanzschule.
Mehr lesen Mieterinnen- und Mieterverband

Ist Untervermietung grundsätzlich erlaubt?

Ja – denn auch bei einem Mietvertrag für Geschäftsräume gilt der Art. 262 OR. Das bedeutet, dass der Hauptmieter grundsätzlich mit einem Dritten einen Untermietvertrag abschliessen darf. Als Voraussetzung dafür muss jedoch die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden und ein entsprechender Untermietsvertrag, welcher vom Vermieter zu genehmigen ist, abgeschlossen werden.
Mehr lesen Mieterinnen- und Mieterverband

Wieso muss der Mietzweck im Mietvertrag erwähnt sein?

Eine nicht durch den Mietzweck gedeckte Nutzung ist vertragswidrig und kann zu Abmahnungen oder der Kündigung des Mietvertrages führen.

Klare Informationen auf der Webseite / Search Engine Optimization (SEO)

Wo beginne ich mit der Suchmaschinen Optimierung?

Die SEO-Optimierung beginnt mit einem natürlichen Schreibstil und präzisen Aussagen auf Ihrer Webseite. Verwenden Sie prägnante Stichworte (Hauptkeywords) 5-7-mal auf den Hauptseiten. Auch verwandte Begriffe zu den Stichworten sollten einbezogen werden.
Keywords sind besonders wichtig in Titeln, Untertiteln, Leadtexten bis 300 Worte und auch bei Bildbeschreibungen.
Finden Sie anhand einer Google-Suche heraus, welche ihrer Seiten schlechter platziert sind und starten Sie dort mit der Optimierung Ihrer Webseite. So erhöhen und verbessern Sie auf einfache Weise Ihr Ranking bei der Google-Suche.

Noch mehr Tipps? Hier geht's zum pdf.

Muss ich die Kurskosten auf meiner Webseite publizieren?

Für Interessent:innen ist wichtig, auf Ihrer Webseite kundenrelevante Informationen mühelos zu finden. Dazu gehören ohne jeden Zweifel auch die Kurskosten.

Brauche ich für die Tanzschule Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB)?

Obwohl für AGB in der Schweiz die gesetzliche Grundlage fehlt, schaffen Sie mit den AGB eine klare Basis für die Vertragsbeziehung mit Ihren Kundinnen und Kunden.
Eine ausführliche Vorlage finden Mitglieder im Member Bereich auf der Webseite der TanzVereinigung Schweiz TVS.

Weshalb ist es ein Vorteil, wenn ich die AGB online stelle?

Damit die AGB überhaupt Bestandteil einre Abmachung mit dem Kunden werden können, muss der Kunde wissen, was die Allgemeinen Geschäftsbestimmungen genau beinhalten. Indem Sie die AGB online stellen, ermöglichen Sie Ihren Kundinnen und Kunden, vor Vertragsabschluss in diese einzusehen. Damit schützen Sie sich und Ihre Kund:innen und schaffen Vertrauen.

Wozu soll ich meine Tanzlehr:innen mit Vor- und Nachnamen auf meiner Webseite bekanntgeben?

Mit Informationen über Ihre Tanzpädagog:innen zeigen Sie Verbindlichkeit gegenüber Kunden und Transparenz gegenüber Geschäftspartnern.

Weshalb soll ich die vollständigen Kontaktdaten und die Erreichbarkeit publizieren (Name, Telefon, Mail)?

Klare Eckdaten für Ihre Erreichbarkeit zu publizieren zeigt Ihre Dienstleistungskompetenz.

Weshalb muss ich die TVS-Mitgliedschaft auf meiner Webseite kommunizieren und auf Kursquittungen vermerken?

Tanzförderungsbeiträge an Ihre Kunden werden durch Versicherer nur vergütet, wenn die TVS-Mitgliedschaft auf Ihrer Webseite sichtbar sowie auf der Quittung   vermerkt ist.
Mit der TVS-Member-Marke «Qualität verbindet», welche Mitgliedern im Memberbereich mit dem Zusatz «Krankenkassen anerkannt» für den Download zur Verfügung steht, vermitteln Sie zwei Kernbotschaften:

Werbung durch aussagekräftiges Mitgliederprofil (Motivation, Bilder, Tanzarten usw.)

Wozu soll ich Persönliches über meine Motivation und Beweggründe als TanzschulleiterIn in meinem Mitgliederprofil auf der TVS-Webseite erzählen?

Die Geschichte der Tanzschule oder der Einblick in Ihre Motivation und Leidenschaft hinterlässt einen persönlichen Eindruck und dient der Kundengewinnung.

Weshalb soll ich Bilder meiner Tanzschule in meinem Mitgliederprofil veröffentlichen?

Ausdrucksstarke Bilder stellen Ihre Tanzschule vor. Sie geben Einblick in Ihre Räumlichkeiten und Ihre Lektionen «in Action». Bilder sagen mehr als 1000 Worte!

Wozu soll ich mein Logo publizieren?

Ihr Logo ist eine Visitenkarte Ihrer Tanzschule. Auch der Wiedererkennungswert ist dabei nicht zu unterschätzen.

Wieso muss ich die Tanzarten, welche ich im Angebot habe, mit den Tanzlehrer:innen verlinken und aktuell halten?

Ob Tanzinteressierte einen Suchbegriff in Volltextsuche auf der Startseite oder bei den Plattformen "Tanzschulen" und "Tanzarten" eingeben, Ihre Schule erscheint im Ergebnis, wenn Ihr Angaben vollständig hinterlegt sind. Gleichermassen funktionnieren die Ergebnisse beim Tanztest.

Die Zuweisung ist zudem für die Vergütung des Tanzförderungsbeitrages an Ihre Kund:innen unerlässlich.

Wozu soll ich meine Veranstaltungen auf der TVS Seite zu publizieren?

Entscheiden Sie sich für den einzigen tanzspezifischen und -übergreifenden Veranstaltungskalender in der Schweiz. Der Kalender ist TVS Mitgliedern exklusiv vorbehalten. Die Veranstaltungen sind mit Keywords aus der Welt des Tanzens erfasst: So finden die Tanzinteressierten auch über die Google-Suche zu Ihrem Anlass.

Sozialversicherungen

Sind auch geringfügige Löhne, d.h. Löhne bis 2‘300 Franken bei Tanzlehrer:innen AHV-pflichtig?

Ja. Tanzlehrer:innen gelten als Kulturschaffende. Der Bundesrat hat beschlossen, die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden zu verstärken. Seit 1. Januar 2010 werden auf sämtlichen, auch geringfügigen Löhnen von Kulturschaffenden, AHV/IV/EO-Beiträge erhoben.
Mehr lesen BSV.admin.ch

Gelte ich als Inhaber:in einer Einzelfirma als selbständig erwerbend?

Ob eine versicherte Person im Sinne der AHV selbstständig erwerbend ist, beurteilt die zuständige Zweigstelle der Ausgleichskasse.
Mehr lesen AHV-IV.ch

Ich bin Inhaber einer GmbH. Gelte ich als selbständig erwerbend?

Inhaber einer GmbH sind Unternehmer und gleichzeitig ihre eigenen Angestellten. Für die Sozialversicherungen gelten sie deshalb als unselbstständig Erwerbende.

Besteht eine Pflicht für die berufliche Vorsorge (BVG)?

Ja, sobald der gesetzliche Grenzbetrag (BVG-Eintrittsschwelle), erreicht ist, ab welchem Arbeitnehmende in der beruflichen Vorsorge obligatorisch zu versichern sind. Dieser beträgt im Jahr 2024 CHF 22'050.00.
TVS ist Mitstifterin der Charles Apothéloz-Stiftung CAST, einer Pensionskasse für Kulturschaffende.
Information und Beratung

Versicherungen allgemein (Unfall, Krankentaggeld, Berufshaftpflicht usw.)

Muss ich für meine Mitarbeitenden eine Unfallversicherung abschliessen?

Die Unfallversicherung ist gemäss UVG obligatorisch. Mitarbeitende, welche 8 oder mehr Stunden pro Woche arbeiten, müssen auch gegen Nichtberufsunfall versichert werden.
Mehr lesen SECO

Ist eine Krankentaggeldversicherung obligatorisch?

Nein. Der Abschluss der Krankentaggeldversicherung ist nicht zwingend.
Wenn keine entsprechende Versicherung vorliegt, gilt eine Taggeldentschädigung aufgrund der kantonalen Skala.
Mehr lesen SECO

Bezahlt die Privathaftpflichtversicherung eines selbständig erwerbenden Tanzlehrers im Schadenfall?
 
Eine Privathaftpflichtversicherung ist grundsätzlich für den privaten Bereich gedacht. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für berufliche, betriebliche Bereiche.
Achtung: In der Privathaftpflichtversicherung ist vielfach eine nebenberufliche Tätigkeit mitversichert, allerdings ist diese Deckung in der Regel limitiert.

Welche Schäden deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Versichert ist die Haftpflicht der Versicherten aus den Anlage-, Betriebs-, Produkte- und Umweltrisiken für Personen- und Sachschäden sowie Schadenverhütungskosten. Dabei besteht die Leistung in der Entschädigung begründeter und in der Abwehr unbegründeter Ansprüche, welche an den Versicherten gestellt werden. Diese Grunddeckung kann mit Zusatzdeckungen wie bspw. Schäden an gemieteten, geleasten oder gepachteten Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten (Mieterhaftpflicht) ergänzt werden. Je nach Gesellschaft sind solche Zusatzdeckungen auch zuschlagsfrei in der Grunddeckung mitversichert.

Ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einer Tanzschule mit oder ohne angestellten Tanzlehrer:innen zwingend?

Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Ein Abschluss wird aber unbedingt empfohlen, damit man sich bei einem Schadenfall wie bspw. eine ungerechtfertigte Forderung nicht selber um Streitigkeiten mit Anwälten oder Gerichten kümmern muss.

Warum soll ich eine Betriebshaftpflichtversicherung abschliessen

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden, für die Sie haftbar gemacht werden. Darüber hinaus schützt diese Versicherung vor den finanziellen Folgen von Investitions-, Betriebs-, Produkt- und Umweltrisiken.
Ein Sach- oder Personenschaden kann schnell passieren. Zum Beispiel: Ein Tanzschüler rutscht auf dem eisigen und unzureichend gesalzenen Parkplatz vor dem Tanzstudio aus und verletzt sich oder beim Tanzen tritt der/die Tanzlehrer/in versehentlich auf die Brille eines Schülers und beschädigt sie. Solche berechtigten Forderungen werden von der Betriebshaftpflichtversicherung übernommen.
Genauso wichtig ist es jedoch, sich gegen unbegründete Ansprüche zu wehren.

Muss ich meine Spiegel und meine teure technische Ausrüstung versichern?

Auf diese Frage gibt es keine konkrete Antwort. Vergleichen Sie eine mögliche Schadenshöhe mit der Versicherungsprämie und entscheiden Sie sich entsprechend.

Lohnwesen

Wann darf ein Mitarbeiter im Stundenlohn entschädigt werden?

Ein Mitarbeitender darf nur im Stundenlohn entschädigt werden, wenn er unregelmässige Einsätze hat, welche die Einstellung im Monatslohn unpraktikabel machen.

Muss Angestellten im Stundenlohn ein Ferienzuschlag bezahlt werden?

Ja. Eine Ferienentschädigung ist auszurichten, denn dieser darf nicht schlechter gestellt werden als ein Angestellter im Monatslohn.

Ist der Ferienzuschlag im Vertrag und in der Lohnabrechnung zu erwähnen?

Ja. Diese sind zwingend im Vertrag, aber auch in der Lohnabrechnung, aufzuführen.

  • Arbeitsvertrag: hier muss der Ferienzuschlag in Prozenten des Lohns erwähnt werden
  • Lohnabrechnung: der Ferienzuschlag ist in Prozenten und in Franken aufzuführen

Muss ich an eine Mitarbeitende, welche im Stundenlohn angestellt ist, eine Feiertagsentschädigung ausrichten?

Nein, hierfür existiert keine gesetzliche Regelung.

Mitarbeitende haben die Ausrichtung eines Feiertagszuschlags angesprochen. Muss dieser ausgerichtet werden?

Für alle Arbeitgebenden, welche nicht einem Gesamtarbeitsvertrag GAV angeschlossen sind oder die Entschädigung explizit im Arbeitsvertrag festgelegt ist, gilt:
Einzig der Bundesfeiertag ist entschädigungspflichtig, wenn an diesem gearbeitet wurde.
Sollte jedoch im GAV bzw. im Vertrag eine anderslautende Regelung festgehalten sein, ist die entsprechende Entschädigung auszurichten. In diesem Fall ist diese in der Lohnabrechnung explizit in Prozenten und in Franken aufzuführen.

Mit wieviel Feiertagen rechnet man durchschnittlich im Jahr?

In praktisch allen Kantonen rechnet man mit durchschnittlich 7.5 Tagen im Jahr.

Wieviel beträgt der Feiertagszuschlag bei 7.5 Tagen?

Der Feiertagszuschlag für 7.5 Tage beträgt 3% des Bruttolohnes.

Ist der Feiertagszuschlag im Vertrag und in der Lohnabrechnung aufzuführen?

Im Vertrag muss der Feiertagszuschlag in Prozenten des Lohns erwähnt werden und in jeder Lohnabrechnung in Prozenten und in Franken aufgeführt sein.

SUISA-Abgaben

Wieso muss ich für Tanzunterricht SUISA-Abgaben leisten?

SUISA verwaltet die Urheberrechte an musikalischen Werken des Weltrepertoires. Die öffentliche Nutzung von Musik ist entsprechend deren Anwendung entschädigungspflichtig. TVS hat mit SUISA beim Gemeinsamen Tarif L (GT L), welcher für die Musiknutzung im Tanzunterricht angewendet wird, eine Verbandsvereinbarung abgeschlossen. Als Mitglied-Tanzschule profitieren Sie aufgrund dieser Vereinbarung von 30% Rabatt auf SUISA Abgaben / GT L.

Mehrwertsteuerpflicht (MWST-Pflicht)

Sind Tanzschulen mehrwertsteuerpflichtig?

Steuerpflichtig ist, wer unabhängig von Rechtsform, Zweck und Gewinnabsicht ein Unternehmen betreibt und mit diesem Unternehmen Leistungen im Inland erbringt oder Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte im Inland hat (Art. 10 Abs. 1 Bst. a und b MWSTG). Von der Steuerpflicht ist befreit, wer innerhalb eines Jahres im In- und Ausland weniger als CHF 100'000 Umsatz aus Leistungen erzielt, die nicht nach Art. 21 Abs. 2 MWSTG von der Steuer ausgenommen sind (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG). Tanzschulen sind also dann obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig und müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden, wenn sie einen Umsatz von CHF 100'000 oder mehr aus steuerbaren Leistungen erzielen (Einnahmen aus steuerbaren Tanzangeboten, Einnahmen aus dem Verkauf von Waren im Verkaufsladen der jeweiligen Tanzschule etc.).

Welche Leistungen sind steuerbar und welche sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen?

Der Mehrwertsteuer unterliegen alle im Inland durch steuerpflichtige Personen gegen Entgelt erbrachten Leistungen, sofern das MWSTG keine Ausnahme vorsieht (Art. 18 Abs. 1 MWSTG). Steuerausnahmen sieht das Gesetz bspw. bei der Erbringung von Bildungsleistungen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 MWSTG) sowie bei Leistungen im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 9 MWSTG) vor.

Sind Tanzkurse oder Camps für Kinder und Jugendliche von der Steuer ausgenommen?

Im Gegensatz zu Bildungsleistungen für Erwachsene enthalten solche für Kinder und Jugendliche nebst der Bildungs- auch eine Betreuungskomponente. Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen ist von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 9 MWSTG). Somit sind Kurse und Camps, die sich an Kinder und Jugendliche richten und die keine Begleitung der Eltern oder sonstiger Bezugspersonen vorsehen, schon aufgrund der Betreuung von der Steuer ausgenommen. Als Kinder/Jugendliche gelten Personen bis Ende des Kalenderjahres, in welchem der Jugendliche 18 Jahre alt wird.

Sind Tanzkurse von der Mehrwertsteuer ausgenommen?

Ist ein Tanzkurs auf ein vordefiniertes Lernziel ausgerichtet und wird er schulmässig, strukturiert und aufbauend mit regelmässigen fachlichen Instruktionen zur Vermittlung von Wissen durchgeführt, so ist er von der Steuer ausgenommen (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 11 MWSTG). Zum Normalsatz steuerbar sind Einnahmen aus (Sport-) Kursen, die nicht in erster Linie der Wissensvermittlung, sondern der Fitness, dem Training, der sportlichen Ertüchtigung/Sportanimation oder der  Freizeitbeschäftigung dienen (bspw. Poledance, Tanzfitness, Zumba, Tanztees).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Tanzkurse als «Bildung» gelten?

Eine von der Steuer ausgenommene Bildungsleistung im Sinne von Art. 21 Abs. 2 Bst. b MWSTG liegt vor, wenn das wissenschaftliche oder bildende Element bei einem Kurs im Vordergrund steht. Damit eine Leistung bildenden Charakter hat, muss ihr in erster Linie verfolgtes Ziel (nur) die Vermittlung von Wissen oder Fertigkeiten sein. Bildungsleistungen sind deshalb von anderen Leistungen abzugrenzen, welche zwar auch Wissen vermitteln, deren in erster Linie verfolgtes Ziel jedoch ein anderes ist. Auch hier gilt, dass eine Tanzschule mit einem Angebot, das den beschriebenen Voraussetzungen nahekommt,
die Mehrwertsteuerpflicht im Einzelnen klären muss.

Tipps & Tricks

Suchst du noch oder findest du schon?

So nutzt du Control F für eine schnelle Keyword-Suche – nicht nur auf unserer Webseite!

Hast du dich schon einmal auf unserer Webseite www.tanzvereinigung-schweiz.ch wiedergefunden und wolltest schnell eine bestimmte Information finden?

Dann haben wir einen einfachen, aber sehr effektiven Tipp für dich: Nutze die Tastenkombination Control F. Mit Control F (bei Mac: Command F) kannst du gezielt nach Stichwörtern auf der aktuellen Seite suchen.

So funktioniert es (Link zu .pdf)

 

Finden Sie keine Antwort auf Ihr aktuelles Anliegen? Zögern Sie nicht, uns telefonisch oder per Mail zu kontaktieren. Wir freuen uns, Ihnen bei der Klärung Ihrer Frage behilflich zu sein.